GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

BARMER

nicht direkt vergleichbar

Nur Babys & Schwangere (200-€-Budget)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung auf Privatrezept
  • Arzt/Physiotherapeut mit osteopathischer Ausbildung (parietal, viszeral, cranial) und Verbandsmitgliedschaft
  • Kinder unter 1 Jahr oder Schwangere
  • Rechnung binnen 3 Monaten (Babys)
Wartezeit
keine
Alter
0–0 Jahre
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
newborn and pregnancy cap eur
200
adults via
Top-Geldprämie aus Bonuspunkten (bis 200 €/Jahr, geteilt)

Als Satzungsleistung nur für Säuglinge im 1. Lebensjahr (§ 28a) und in der Schwangerschaft (§ 28d Nr. 10), zusammen mit allen anderen Familie-Plus-Leistungen höchstens 200 €. Übrige Versicherte erhalten keinen eigenen Zuschuss, können aber Bonuspunkte als Top-Geldprämie (max. 200 €/Jahr, geteilt mit PZR, Sehhilfen usw.) auf Osteopathie-Rechnungen anrechnen.

„Der Anspruch nach Absatz 1 ist der Höhe nach begrenzt. Er darf zusammen mit allen nach § 28d während der Schwangerschaft erbrachten Leistungen einen Betrag in Höhe von insgesamt 200,- € nicht überschreiten.“

Satzung der BARMER (Stand 15.10.2026), § 28a Abs. 4
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2017 in der Fassung des 39. und 40. Nachtrages, Stand: 15.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.