DAK-Gesundheit
gleichwertig40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 120 €/Jahr
- Voraussetzungen
- ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
- Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
- Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
- Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Rechnung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- per session eur
- 40
- sessions per year
- 3
- claim deadline
- Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen
Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.
„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026