GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

besser

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Nordost

gleichwertig

max. 40 €/Jahr (Säuglinge 150 €)

Erstattung / Höhe
40 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Ärztliche Bescheinigung/Verordnung
  • Zertifizierter Osteopath
Wartezeit
keine
Alter
1–… Jahre
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
cap eur year
40
infant cap eur
150

Osteopathie bis 40 € je Kalenderjahr (ab 1 Jahr), für Säuglinge im ersten Lebensjahr bei Regulationsstörungen/KISS bis 150 €. Ärztliche Bescheinigung/Verordnung nötig; Osteopath mit abgeschlossener Weiterbildung und Verbandsmitgliedschaft; Chiropraktiker nicht erstattungsfähig. Teil der „individuell wählbaren Leistungen“ (§§ 19a–19o), die sich gemeinsam höchstens 218 € je Versicherten und Kalenderjahr teilen.

„Die AOK erstattet Kosten in Höhe von maximal 40,00 Euro je Kalenderjahr und Versicherten.“

Satzung der AOK Nordost (52. Nachtrag, Wirkung ab 01.07.2026), § 19b Abs. 1 und 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 52. Nachtrags, Verwaltungsrat 19.06.2026, Wirkung ab 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.