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Osteopathie
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 120 €/Jahr
- Voraussetzungen
- ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
- Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
- Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
- Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Rechnung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- per session eur
- 40
- sessions per year
- 3
- claim deadline
- Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen
Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.
„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Baden-Württemberg
+besser
60 €/Sitzung, max. 300 €/Jahr (Konto)
- Erstattung / Höhe
- 300 €/Jahr
- Voraussetzungen
- vertragsärztliche Veranlassung (bei Heilmittelerbringern schriftlich)
- Behandler: zugelassener Arzt oder Heilmittelerbringer, Mitglied eines Osteopathen-Berufsverbands oder mit verbandsberechtigender Ausbildung (keine reinen Heilpraktiker)
- personifizierte Rechnung
- aus Gesundheitskonto „Allgemein“ (300 €/Jahr, geteilt)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- per session eur
- 60
- percent
- 100
- percent note
- tatsächliche Kosten bis 60 € je Sitzung
- sessions per year
- 5
- sessions note
- rechnerisch (300 € / 60 €); keine Sitzungsgrenze in der Satzung
- cap eur year
- 300
- hzv kinder
- Kinder im HausarztProgramm: osteopathische Behandlung bis zum 1. Geburtstag bei Regulationsstörungen/KISS-Syndrom nach Delegation durch HZV-Kinder-/Hausarzt
60 € je Sitzung, höchstens 300 € je Kalenderjahr. Kein eigener Topf: Osteopathie, Reiseschutz und alternative Arzneimittel teilen sich zusammen 300 € im Gesundheitskonto „Allgemein“ – wer z. B. 200 € Reiseimpfungen abrechnet, hat nur noch 100 € für Osteopathie.
„Die Erstattungshöhe ist auf 60 Euro pro Sitzung, maximal 300 Euro je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen sowie bei einer Inanspruchnahme durch einen Heilmittelerbringer schriftliche vertragsärztliche Veranlassungen vorzulegen.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 2 und 7
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“
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