GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

← zurück zum Vergleich

Osteopathie

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

40 € je Sitzung, max. 120 €/Jahr

Erstattung / Höhe
120 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ärztliche Anordnung/Bescheinigung (entfällt bei Behandlung durch Vertragsarzt)
  • Osteopath mit Ausbildung parietal, viszeral, cranial und Abschlussprüfung
  • Mitglied eines Osteopathie-Berufsverbands oder beitrittsberechtigt
  • Methode nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per session eur
40
sessions per year
3
claim deadline
Rechnungen des Vorjahres bis 31.03. einreichen

Satzungsleistung: max. 3 Sitzungen je Kalenderjahr à 40 € (nicht mehr als die tatsächlichen Kosten), also bis 120 € jährlich; kein gemeinsames Budget. Anspruch verfällt, wenn Vorjahresrechnungen nicht bis 31.03. eingereicht werden. Zusätzlich können AktivBonus-Punkte als Zuschuss (x1,2) für Osteopathie eingesetzt werden; HanseMerkur-Zusatzversicherung erstattet bis 80 %.

„Die DAK-Gesundheit übernimmt die Kosten für maximal drei Sitzungen pro Kalenderjahr. Erstattet werden 40,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Zur Erstattung sind Rechnungen sowie die ärztliche Anordnung vorzulegen.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Baden-Württemberg

besser

60 €/Sitzung, max. 300 €/Jahr (Konto)

Erstattung / Höhe
300 €/Jahr
Voraussetzungen
  • vertragsärztliche Veranlassung (bei Heilmittelerbringern schriftlich)
  • Behandler: zugelassener Arzt oder Heilmittelerbringer, Mitglied eines Osteopathen-Berufsverbands oder mit verbandsberechtigender Ausbildung (keine reinen Heilpraktiker)
  • personifizierte Rechnung
  • aus Gesundheitskonto „Allgemein“ (300 €/Jahr, geteilt)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
per session eur
60
percent
100
percent note
tatsächliche Kosten bis 60 € je Sitzung
sessions per year
5
sessions note
rechnerisch (300 € / 60 €); keine Sitzungsgrenze in der Satzung
cap eur year
300
hzv kinder
Kinder im HausarztProgramm: osteopathische Behandlung bis zum 1. Geburtstag bei Regulationsstörungen/KISS-Syndrom nach Delegation durch HZV-Kinder-/Hausarzt

60 € je Sitzung, höchstens 300 € je Kalenderjahr. Kein eigener Topf: Osteopathie, Reiseschutz und alternative Arzneimittel teilen sich zusammen 300 € im Gesundheitskonto „Allgemein“ – wer z. B. 200 € Reiseimpfungen abrechnet, hat nur noch 100 € für Osteopathie.

„Die Erstattungshöhe ist auf 60 Euro pro Sitzung, maximal 300 Euro je Kalenderjahr begrenzt. Zur Erstattung sind personifizierte Rechnungen sowie bei einer Inanspruchnahme durch einen Heilmittelerbringer schriftliche vertragsärztliche Veranlassungen vorzulegen.“

Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 2 und 7
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.