GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent total
50

Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.

„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“

DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

TK

besser

+500 € je IVF/ICSI-Versuch

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Anspruch nach § 27a SGB V (verheiratet, beide mind. 25, Frau unter 40, Mann unter 50)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigt
  • Zuschuss je Ehepaar, max. tatsächliche Kosten des TK-versicherten Ehepartners
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
per attempt eur
500
tese eur
300
assisted hatching eur
200
cryo transfer
Transfer kryokonservierter Eizellen: 50 %, zählt als Versuch

Zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % zahlt die TK 500 € je IVF/ICSI-Versuch pro Ehepaar. Seit 01.01.2026 außerdem einmalig 300 € für TESE und 200 € für Assisted Hatching (Frauen ab 37 mit Indikation). Keine prozentuale Aufstockung, daher value leer.

„Der Zuschuss beträgt 500 Euro pro Ehepaar, jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der TK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten.“

Satzung der TK, § 27h Künstliche Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 1. Oktober 2026 (131. und 132. Nachtrag vom 8./9. Oktober 2026 überwiegend mit Wirkung 01.01.2027)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.