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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- 50 %
- Voraussetzungen
- gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
- Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent total
- 50
Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.
„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“
DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
+600 € je Versuch
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- genehmigter Behandlungsplan
- gesetzliche Voraussetzungen nach § 27a SGB V (verheiratet, Frau 25-39, Mann 25-49 Jahre)
- spezifizierte Rechnung eines zugelassenen Leistungserbringers
- nur ein Partner muss bei der mkk versichert sein
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 25–… Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- statutory percent
- 50
- extra eur per attempt
- 600
- per couple cap
- max. 600 € je Versuch und Ehepaar, auch wenn beide bei der mkk versichert sind
- max attempts
- gesetzlich (IVF/ICSI 3 Versuche)
Zusätzlich zum gesetzlichen Anteil von 50 % zahlt die mkk bis 600 € je genehmigtem Behandlungsversuch, höchstens die tatsächlichen Kosten; sind beide Ehegatten mkk-versichert, bleibt es bei 600 € je Versuch und Paar. Die gesetzlichen Bedingungen (Ehe, Altersgrenzen, Behandlungsplan, dritter IVF/ICSI-Versuch nur nach Befruchtung) gelten unverändert; der Zuschuss läuft nicht über das Gesundheitskonto.
„Der Zuschuss beträgt 600,00 Euro je Behandlungsversuch, jedoch nicht mehr als die den Versicherten tatsächlich entstandenen Kosten.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 8 Künstliche Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.