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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- 50 %
- Voraussetzungen
- gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
- Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent total
- 50
Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.
„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“
DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
bis 100 %, max. 1.000 € Extra je Versuch
- Erstattung / Höhe
- 100 %
- Voraussetzungen
- mit Behandlungsplan genehmigt (§ 27a SGB V)
- verheiratet, nur eigene Ei- und Samenzellen
- Frau 25–39, Mann 25–49 Jahre
- Leistungen Dritter (Bund/Land) werden angerechnet
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 25–39 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- percent total
- 100
- extra eur per attempt max
- 1000
- per
- Ehepaar und Behandlungsversuch
Die IKK übernimmt zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % auch die restlichen 50 %, gedeckelt auf 1.000 € pro Ehepaar und Versuch; bei teuren ICSI-Zyklen bleibt daher ein Eigenanteil. Bei Kassenwechsel während der Behandlung ist ein neuer Behandlungsplan nötig.
„Zusätzlich übernimmt die IKK für ihre Versicherten die restlichen 50 v. H. der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, jedoch maximal bis zu 1.000,00 Euro pro Ehepaar je Behandlungsversuch“
Satzung der IKK Südwest, § 10h Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2019 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung in der Fassung des 47. Nachtrages, Stand 02.10.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.