GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent total
50

Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.

„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“

DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK Südwest

besser

bis 100 %, max. 1.000 € Extra je Versuch

Erstattung / Höhe
100 %
Voraussetzungen
  • mit Behandlungsplan genehmigt (§ 27a SGB V)
  • verheiratet, nur eigene Ei- und Samenzellen
  • Frau 25–39, Mann 25–49 Jahre
  • Leistungen Dritter (Bund/Land) werden angerechnet
Wartezeit
keine
Alter
25–39 Jahre
Budget
eigene Leistung
percent total
100
extra eur per attempt max
1000
per
Ehepaar und Behandlungsversuch

Die IKK übernimmt zusätzlich zu den gesetzlichen 50 % auch die restlichen 50 %, gedeckelt auf 1.000 € pro Ehepaar und Versuch; bei teuren ICSI-Zyklen bleibt daher ein Eigenanteil. Bei Kassenwechsel während der Behandlung ist ein neuer Behandlungsplan nötig.

„Zusätzlich übernimmt die IKK für ihre Versicherten die restlichen 50 v. H. der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, jedoch maximal bis zu 1.000,00 Euro pro Ehepaar je Behandlungsversuch“

Satzung der IKK Südwest, § 10h Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2019 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung in der Fassung des 47. Nachtrages, Stand 02.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.