GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
Gesamtquote in %
50

Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.

„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“

DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK Innovationskasse

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • verheiratet
  • Behandlungsplan vorab genehmigt
  • Frau 25–39, Mann 25–49 Jahre
Wartezeit
keine
Alter
25–39 Jahre
Budget
eigene Leistung
Gesamtquote in %
50

Die IK übernimmt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % und verweist für weitere Förderung auf Bund und Länder. Keine Satzungsleistung zur künstlichen Befruchtung.

„Die IK übernimmt 50 Prozent der Behandlungskosten für die künstliche Befruchtung für bei der Innovationskasse versicherten Ehepartner.“

IK: Künstliche Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 02.07.2026 (130. Nachtrag), Inkrafttreten ab 01.09.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.