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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- 50 %
- Voraussetzungen
- gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
- Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent total
- 50
Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.
„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“
DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
+500 €/Versuch, 4. Versuch +250 €
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Anspruch nach § 27a SGB V (verheiratet; Frau 25–39, Mann 25–49 Jahre)
- vor Behandlungsbeginn genehmigter Behandlungsplan
- Zuschuss je Ehepaar, max. tatsächliche Kosten des IKK-versicherten Ehepartners
- 4. Versuch: Nachweis von 3 erfolglosen GKV-Versuchen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 25–… Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- legal percent
- 50
- extra per attempt eur
- 500
- attempts with extra
- 3
- fourth attempt eur
- 250
- max total eur
- 1750
Kein höherer Prozentsatz, sondern Festbetrag: 500 € je Ehepaar und Versuch (1.–3.) zusätzlich zu den gesetzlichen 50 %, begrenzt auf die dem IKK-versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten; dazu einmalig max. 250 € für einen selbst finanzierten 4. Versuch (max. 1.750 € gesamt). value=null, weil der Katalog eine Quote erwartet. Kryokonservierung u. ä. werden nicht bezuschusst.
„Der Zuschuss beträgt 500 Euro pro Ehepaar, jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der IKK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13c Abs. 1 und 2
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.