GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent total
50

Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.

„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“

DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK gesund plus

besser

+500 €/Versuch, 4. Versuch +250 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Anspruch nach § 27a SGB V (verheiratet; Frau 25–39, Mann 25–49 Jahre)
  • vor Behandlungsbeginn genehmigter Behandlungsplan
  • Zuschuss je Ehepaar, max. tatsächliche Kosten des IKK-versicherten Ehepartners
  • 4. Versuch: Nachweis von 3 erfolglosen GKV-Versuchen
Wartezeit
keine
Alter
25–… Jahre
Budget
eigene Leistung
legal percent
50
extra per attempt eur
500
attempts with extra
3
fourth attempt eur
250
max total eur
1750

Kein höherer Prozentsatz, sondern Festbetrag: 500 € je Ehepaar und Versuch (1.–3.) zusätzlich zu den gesetzlichen 50 %, begrenzt auf die dem IKK-versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten; dazu einmalig max. 250 € für einen selbst finanzierten 4. Versuch (max. 1.750 € gesamt). value=null, weil der Katalog eine Quote erwartet. Kryokonservierung u. ä. werden nicht bezuschusst.

„Der Zuschuss beträgt 500 Euro pro Ehepaar, jedoch nicht mehr als die dem jeweiligen bei der IKK versicherten Ehepartner tatsächlich entstandenen Kosten.“

Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13c Abs. 1 und 2
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.