GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
50 %
Voraussetzungen
  • gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
  • Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
percent total
50

Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.

„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“

DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Hessen

besser

+250 € je Versuch zusätzlich

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Genehmigter Behandlungsplan
  • Voraussetzungen § 27a SGB V
  • Rechnung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
base percent
50
extra eur per attempt
250
attempts
3

Zusätzlich zum gesetzlichen 50-%-Anteil weitere 250 € je Versuch (höchstens die tatsächlichen Kosten), laut Website für die ersten drei Versuche; Voraussetzungen des § 27a SGB V (verheiratet, Frau 25–40, Mann 25–50, eigene Ei-/Samenzellen) gelten. Value leer, da Extra in € je Versuch und nicht als Gesamtquote angegeben.

„Die AOK übernimmt zusätzlich zu den gemäß § 27a Absatz 3 Satz 3 SGB V genehmigten Kosten weitere 250 Euro je Versuch, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten.“

Satzung der AOK Hessen (Lesefassung Stand 01.07.2026), § 12e
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Lesefassung Stand 01.07.2026 (Satzung vom 18.12.2024, 4. Nachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.