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Künstliche Befruchtung: Extra-Zuschuss
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- 50 %
- Voraussetzungen
- gesetzliche Voraussetzungen § 27a SGB V (verheiratet, 25-39 J. Frau / 25-49 J. Mann, eigene Ei- und Samenzellen)
- Behandlungsplan vor Beginn genehmigen lassen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent total
- 50
Kein Extra-Zuschuss: Die Satzung enthält keine Mehrleistung zu § 27a SGB V, die DAK nennt nur den gesetzlichen Anteil von 50 % (bis 8 Inseminationen, max. 3 Versuche andere Verfahren). Im Garantietarif 50/90 fällt bei künstlicher Befruchtung sogar ein Selbstbehalt an.
„50 Prozent der Kosten für die künstliche Befruchtung werden übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Das gilt für bis zu acht Inseminationsbehandlungen und für höchstens drei Versuche der künstlichen Befruchtung mittels anderer Verfahren.“
DAK: Wie viel zahlt die DAK bei künstlicher Befruchtung? (Stand 01.10.2026); Satzung §§ 17-21 ohne Regelung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Baden-Württemberg
+besser
75 % für 3 Versuche (+25 %)
- Erstattung / Höhe
- 75 %
- Voraussetzungen
- Anspruch nach § 27a SGB V (Ausnahmen: Altersgrenze Frau, LPartG)
- beide Ehe-/Lebenspartner während des Behandlungszeitraums bei der AOK BW versichert
- vor Behandlungsbeginn genehmigter Behandlungsplan
- Kostenerstattung nach Vorlage der Rechnungen
- Privatleistungen ausgenommen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- percent total
- 75
- extra percent
- 25
- attempts
- 3
- age extension
- auch für Frauen ab dem vollendeten 40. Lebensjahr, wenn der Behandlungsplan Erfolgsaussicht und keine besonderen Risiken bestätigt
- same sex
- weibliche Lebenspartnerschaften nach LPartG bei krankheitsbedingter Kinderlosigkeit: 75 %, auch nicht-homolog
- inseminations
- lt. Website Insemination im Spontanzyklus bis zu 8×, mit Stimulation/IVF/ICSI bis zu 3×
Statt 50 % trägt die AOK BW 75 % der genehmigten Kosten der ersten drei Versuche. Die gesetzliche Altersgrenze 40 für Frauen entfällt bei ärztlich bestätigter Erfolgsaussicht (Website erwähnt das nicht; Satzung gilt). Lebenspartnerinnen nach LPartG ebenfalls 75 %. Beide Partner müssen bei der AOK BW versichert sein.
„zusätzlich zu den gesetzlich geregelten Ansprüchen in Höhe von 50 % der Behandlungskosten für die ersten drei Versuche weitere 25 % der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten der Maßnahme.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 13 Zusätzliche Leistungen zur künstlichen Befruchtung
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.