GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Erweiterte Kinder-Vorsorge (U10, U11, J2)

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

U10, U11 und J2 kostenfrei

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Versichertenkarte bei Kinder- und Jugendarztpraxis
  • Teilnahmeerklärung unterschreiben (Vertragsangebot)
Wartezeit
keine
Alter
7–17 Jahre
Budget
eigene Leistung
plus
BVKJ-Vorsorgepaket in rund 5.500 Praxen: Mediensucht- und Depressionsscreening, Amblyopiescreening, PaedCheck

Freiwillige Mehrleistung über Versorgungsvertrag (keine Satzungsleistung): Abrechnung direkt über die Karte, aber Teilnahmeerklärung in der Praxis nötig; dafür je 30 Bonuspunkte. Bundesweit über teilnehmende (BVKJ-)Praxen.

„Die U10 ist eine freiwillige Mehrleistung der DAK-Gesundheit. Wir übernehmen die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchung. Sie müssen dafür nur beim Kinder- und Jugendarzt die Versichertenkarte vorlegen und eine Teilnahmeerklärung für dieses besondere Angebot unterzeichnen.“

DAK: U10 / U11 / J2 Vorsorgeuntersuchung; Kindervorsorge
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KKH

gleichwertig

U10, U11, J2 (BVKJ-Praxis kostenlos)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • kostenlos bei Praxen im BVKJ-Vertrag
  • sonst Erstattung bis 55 € je Untersuchung nur bei Risikofaktoren (Bestätigung erforderlich)
Wartezeit
keine
Alter
7–17 Jahre
Budget
eigene Leistung
outside contract eur
55

Volle Übernahme nur bei Kinderärzten, die am Vertrag mit dem BVKJ teilnehmen. Außerhalb des Vertrags zahlt die KKH seit 01.01.2025 nur bis 55 € je Untersuchung und nur, wenn die Untersuchung zur Abklärung von Risikofaktoren nötig war.

„Diese Untersuchungen sind für Sie und Ihr Kind kostenlos. Vorausgesetzt, die ärztliche Praxis nimmt am Vertrag zwischen der KKH und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) teil.“

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Ihr Kind (Webseite); Satzung § 30
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung in der Fassung vom 1. Juli 2009, zuletzt geändert durch den 99. Nachtrag vom 27.03.2026 (Lesefassung Stand Mai 2026); zusätzlich 100. Nachtrag (beschlossen 25.09.2026, genehmigt 12.10.2026, veröffentlicht 16.10.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.