GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Erweiterte Kinder-Vorsorge (U10, U11, J2)

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

U10, U11 und J2 kostenfrei

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Versichertenkarte bei Kinder- und Jugendarztpraxis
  • Teilnahmeerklärung unterschreiben (Vertragsangebot)
Wartezeit
keine
Alter
7–17 Jahre
Budget
eigene Leistung
plus
BVKJ-Vorsorgepaket in rund 5.500 Praxen: Mediensucht- und Depressionsscreening, Amblyopiescreening, PaedCheck

Freiwillige Mehrleistung über Versorgungsvertrag (keine Satzungsleistung): Abrechnung direkt über die Karte, aber Teilnahmeerklärung in der Praxis nötig; dafür je 30 Bonuspunkte. Bundesweit über teilnehmende (BVKJ-)Praxen.

„Die U10 ist eine freiwillige Mehrleistung der DAK-Gesundheit. Wir übernehmen die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchung. Sie müssen dafür nur beim Kinder- und Jugendarzt die Versichertenkarte vorlegen und eine Teilnahmeerklärung für dieses besondere Angebot unterzeichnen.“

DAK: U10 / U11 / J2 Vorsorgeuntersuchung; Kindervorsorge
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Nordost

besser

U10, U11, J2 (AOK-Junior)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Einschreibung in AOK-Junior beim teilnehmenden Kinderarzt
Wartezeit
keine
Alter
0–17 Jahre
Budget
eigene Leistung

Über das mit dem BVKJ entwickelte Programm „AOK-Junior“ (Einschreibung beim Kinder- und Jugendarzt, bis 17 Jahre, kostenlos) zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen U10, U11, J2 sowie Amblyopie-Screening; PädExpert für chronische/seltene Erkrankungen.

„Die AOK Nordost hat gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) das Gesundheitsprogramm „AOK-Junior“ entwickelt.“

aok.de: Vorsorge Babys und Kinder (Abschnitt AOK Nordost)
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 52. Nachtrags, Verwaltungsrat 19.06.2026, Wirkung ab 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.