GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Kieferorthopädie: Extras (Zahnspange)

Zahnmedizin · Gibt es Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung?

DAK-Gesundheit

besser

Retainer einmalig bis 200 €

Erstattung / Höhe
200 €
Voraussetzungen
  • festsitzender Frontzahnretainer nach erfolgreich abgeschlossener KFO-Behandlung (Eigenanteil erstattet)
  • Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
  • Vertragskieferorthopäde
  • keine Reparaturen/Entfernung
  • entfällt bei vertraglicher Leistungserbringung
Wartezeit
keine
Alter
0–17 Jahre
Budget
eigene Leistung
retainer eur once
200
fissurenversiegelung praemolaren
bis 18 J.: 80 €/Kalenderjahr (§ 19 Abs. 7)
early refund
False

Einmaliger Zuschuss bis 200 € (max. tatsächliche Kosten) für den festen Retainer nach erfolgreicher Kassen-KFO. Keine Zuschüsse zu Kunststoffbrackets o. ä. Mehrleistungen und keine vorzeitige Erstattung des Eigenanteils gefunden. Für Kinder zusätzlich Fissurenversiegelung der Prämolaren (80 €/Jahr).

„Die Leistung kann nur im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung [...] in Anspruch genommen werden, sofern die Versicherten das 18. Lebensjahr zu Beginn der Behandlung noch nicht vollendet haben. Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmalig. [...] Der Zuschuss beträgt maximal 200 Euro“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 10
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Nordost

gleichwertig

Glattflächenversiegelung (im 50-€-Rahmen)

Erstattung / Höhe
50 €
Voraussetzungen
  • KFO mit Multiband nach § 28 SGB V
Wartezeit
keine
Alter
0–17 Jahre
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget

Versiegelung der Glattflächen bei KFO-Behandlung mit Multiband bis zum 18. Geburtstag, im gemeinsamen Zahn-Rahmen von 50 € je Kalenderjahr (mit PZR, Füllungen, Sedierung) und im 218-€-Gesundheitskonto.

„Die AOK erstattet Versicherten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres über die Regelleistung hinaus Kosten zur Versiegelung der Glattflächen im Rahmen der kieferorthopädischen Behandlung mit Multiband nach § 28 SGB V.“

Satzung der AOK Nordost (52. Nachtrag, Wirkung ab 01.07.2026), § 19h Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 52. Nachtrags, Verwaltungsrat 19.06.2026, Wirkung ab 01.07.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.