GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Kieferorthopädie: Extras (Zahnspange)

Zahnmedizin · Gibt es Zuschüsse zur professionellen Zahnreinigung?

DAK-Gesundheit

besser

Retainer einmalig bis 200 €

Erstattung / Höhe
200 €
Voraussetzungen
  • festsitzender Frontzahnretainer nach erfolgreich abgeschlossener KFO-Behandlung (Eigenanteil erstattet)
  • Behandlungsbeginn vor dem 18. Geburtstag
  • Vertragskieferorthopäde
  • keine Reparaturen/Entfernung
  • entfällt bei vertraglicher Leistungserbringung
Wartezeit
keine
Alter
0–17 Jahre
Budget
eigene Leistung
retainer eur once
200
fissurenversiegelung praemolaren
bis 18 J.: 80 €/Kalenderjahr (§ 19 Abs. 7)
early refund
False

Einmaliger Zuschuss bis 200 € (max. tatsächliche Kosten) für den festen Retainer nach erfolgreicher Kassen-KFO. Keine Zuschüsse zu Kunststoffbrackets o. ä. Mehrleistungen und keine vorzeitige Erstattung des Eigenanteils gefunden. Für Kinder zusätzlich Fissurenversiegelung der Prämolaren (80 €/Jahr).

„Die Leistung kann nur im Anschluss an eine erfolgreich abgeschlossene kieferorthopädische Behandlung [...] in Anspruch genommen werden, sofern die Versicherten das 18. Lebensjahr zu Beginn der Behandlung noch nicht vollendet haben. Der Anspruch auf diese Leistung besteht einmalig. [...] Der Zuschuss beträgt maximal 200 Euro“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 10
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Hessen

gleichwertig

Versiegelung bei fester Spange bis 150 €

Erstattung / Höhe
150 €
Voraussetzungen
  • Bewilligter KFO-Behandlungsplan
  • Festsitzende Apparatur
  • Zugelassener Zahnarzt
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget

Gesundheitskonto (Kategorie Zahn, bis 150 €/Kalenderjahr, geteilt mit Lachgas-Sedierung bei Weisheitszahn-OP bis 25 J.): Zahnversiegelung bei genehmigter KFO-Behandlung mit festsitzender Apparatur. Die Website spricht von „einmalig je Behandlungsfall bis zu 150 Euro“, die Satzung von bis zu 150 € je Kalenderjahr (Satzung maßgeblich).

„Die AOK erstattet ihren Versicherten bis zu einem Betrag von 150 Euro je Kalenderjahr die Kosten einer Zahnversiegelung.“

Satzung der AOK Hessen (Lesefassung Stand 01.07.2026), § 12f Abs. 4 Buchst. b
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Lesefassung Stand 01.07.2026 (Satzung vom 18.12.2024, 4. Nachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.