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Homöopathie & Naturheilverfahren
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke/Versandapotheke
- Verordnung und Apothekenquittung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- arzneimittel cap eur year
- 100
- behandlung
- homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Arzneimittel bis 100 €/Jahr + Vertrag (bis Ende 2026)
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- ärztliche Verordnung auf Privatrezept
- apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig
- laut tk.de für Versicherte ab 12 Jahren
- Behandlung nur bei Vertragsärzten des Homöopathie-Vertrags
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- drugs percent
- 100
- drugs cap eur year
- 100
- selective contract
- Homöopathie-Vertrag: Erstanamnese, Analyse, Repertorisation, Folgeanamnesen für 24 Monate bei teilnehmenden Ärzten
- ends
- 2026-12-31 (Homöopathie/Anthroposophie); ab 2027 nur Phytotherapie
Bis 31.12.2026: volle Erstattung rezeptfreier Homöopathika, Phytotherapeutika und Anthroposophika, zusammen max. 100 € je Kalenderjahr, sowie homöopathische Behandlung über Selektivvertrag. Wegen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes entfallen Homöopathie und Anthroposophie zum 01.01.2027 (131. Nachtrag); danach nur noch pflanzliche Arzneimittel.
„Die TK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Abs. 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.“
Satzung der TK, § 27a Abs. 2 (Fassung bis 31.12.2026)
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 1. Oktober 2026 (131. und 132. Nachtrag vom 8./9. Oktober 2026 überwiegend mit Wirkung 01.01.2027)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.