GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Homöopathie & Naturheilverfahren

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Arzneimittel bis 100 €/Jahr

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
  • nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
  • nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Bezug in Apotheke/Versandapotheke
  • Verordnung und Apothekenquittung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
arzneimittel cap eur year
100
behandlung
homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)

Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

TK

gleichwertig

Arzneimittel bis 100 €/Jahr + Vertrag (bis Ende 2026)

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung auf Privatrezept
  • apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig
  • laut tk.de für Versicherte ab 12 Jahren
  • Behandlung nur bei Vertragsärzten des Homöopathie-Vertrags
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
drugs percent
100
drugs cap eur year
100
selective contract
Homöopathie-Vertrag: Erstanamnese, Analyse, Repertorisation, Folgeanamnesen für 24 Monate bei teilnehmenden Ärzten
ends
2026-12-31 (Homöopathie/Anthroposophie); ab 2027 nur Phytotherapie

Bis 31.12.2026: volle Erstattung rezeptfreier Homöopathika, Phytotherapeutika und Anthroposophika, zusammen max. 100 € je Kalenderjahr, sowie homöopathische Behandlung über Selektivvertrag. Wegen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes entfallen Homöopathie und Anthroposophie zum 01.01.2027 (131. Nachtrag); danach nur noch pflanzliche Arzneimittel.

„Die TK erstattet die tatsächlich entstandenen Kosten pro Arzneimittel nach Abs. 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.“

Satzung der TK, § 27a Abs. 2 (Fassung bis 31.12.2026)
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 1. Oktober 2026 (131. und 132. Nachtrag vom 8./9. Oktober 2026 überwiegend mit Wirkung 01.01.2027)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.