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Homöopathie & Naturheilverfahren
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke/Versandapotheke
- Verordnung und Apothekenquittung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- arzneimittel cap eur year
- 100
- behandlung
- homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Arzneimittel bis 100 €/Jahr (bis 2026)
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- ärztliche Verordnung auf Privatrezept
- apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig
- Kauf in Apotheke/Versandapotheke
- Behandlung nur bei teilnehmenden Vertragsärzten
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- arzneimittel eur year
- 100
- arzneimittel kinder bis 12 eur year
- 150
- homoeopathische behandlung
- Selektivvertrag mit homöopathischen Vertragsärzten, volle Kostenübernahme per Gesundheitskarte, nicht bei Heilpraktikern
- ends
- Laut Website ab 01.01.2027 keine Kostenübernahme mehr für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen; pflanzliche Arzneimittel weiter bis 100 €/Jahr
- budget pot
- Care+ (500 €/Kalenderjahr)
Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie werden auf Privatrezept bis 100 € pro Kalenderjahr erstattet (Kinder bis 12 bzw. Jugendliche mit Entwicklungsstörung bis 18: 150 €), angerechnet auf den Care+-Deckel von 500 €. Homöopathische ärztliche Behandlung läuft über einen Selektivvertrag bei teilnehmenden Vertragsärzten per Gesundheitskarte (keine Heilpraktiker). Laut Website entfallen homöopathische/anthroposophische Leistungen ab 01.01.2027 gesetzlich; dann nur noch pflanzliche Arzneimittel bis 100 €.
„für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 16 Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.