GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Homöopathie & Naturheilverfahren

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Arzneimittel bis 100 €/Jahr

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
  • nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
  • nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Bezug in Apotheke/Versandapotheke
  • Verordnung und Apothekenquittung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
arzneimittel cap eur year
100
behandlung
homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)

Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

mkk

gleichwertig

Arzneimittel bis 100 €/Jahr (bis 2026)

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung auf Privatrezept
  • apothekenpflichtig, nicht verschreibungspflichtig
  • Kauf in Apotheke/Versandapotheke
  • Behandlung nur bei teilnehmenden Vertragsärzten
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
arzneimittel eur year
100
arzneimittel kinder bis 12 eur year
150
homoeopathische behandlung
Selektivvertrag mit homöopathischen Vertragsärzten, volle Kostenübernahme per Gesundheitskarte, nicht bei Heilpraktikern
ends
Laut Website ab 01.01.2027 keine Kostenübernahme mehr für homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Leistungen; pflanzliche Arzneimittel weiter bis 100 €/Jahr
budget pot
Care+ (500 €/Kalenderjahr)

Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie werden auf Privatrezept bis 100 € pro Kalenderjahr erstattet (Kinder bis 12 bzw. Jugendliche mit Entwicklungsstörung bis 18: 150 €), angerechnet auf den Care+-Deckel von 500 €. Homöopathische ärztliche Behandlung läuft über einen Selektivvertrag bei teilnehmenden Vertragsärzten per Gesundheitskarte (keine Heilpraktiker). Laut Website entfallen homöopathische/anthroposophische Leistungen ab 01.01.2027 gesetzlich; dann nur noch pflanzliche Arzneimittel bis 100 €.

„für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.“

Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 16 Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.