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Homöopathie & Naturheilverfahren
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke/Versandapotheke
- Verordnung und Apothekenquittung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- arzneimittel cap eur year
- 100
- behandlung
- homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK Südwest
=gleichwertig
5 × 30 €/Jahr + Arzneimittel 30 €
- Erstattung / Höhe
- 180
- Voraussetzungen
- Arzt mit Zusatzbezeichnung Homöopathie/DZVhÄ-Diplom oder Heilpraktiker mit SHZ-Siegel bzw. BKHD-Registrierung
- Arzneimittel nur auf Verordnung aus Apotheke
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- per session eur
- 30
- sessions per year
- 5
- medicines cap eur year
- 30
- naturopathy
- Naturheilverfahren nach Hufelandverzeichnis (z. B. Akupunktur, Ayurveda, Feldenkrais) teilen sich die 5 Sitzungen
Homöopathische Behandlung (Anamnese, Repertorisation, Beratung) bis 5 Sitzungen à 30 € pro Jahr; diese 5 Sitzungen werden mit sonstigen Naturheilverfahren geteilt. Dazu bis 30 € pro Jahr für homöopathische, anthroposophische und pflanzliche Arzneimittel. Wert 180 € = Summe beider Höchstbeträge.
„Die IKK übernimmt die Kosten für maximal fünf Sitzungen je Kalenderjahr und Versicherten. Erstattet werden 30,00 Euro pro Sitzung, jedoch nicht mehr als die tatsächlich entstandenen Kosten. Die nach § 10c der Satzung der IKK in Anspruch genommenen Sitzungen werden auf die maximale Anzahl der Sitzungen nach § 10a der Satzung der IKK angerechnet.“
Satzung der IKK Südwest, §§ 10a, 10c, 10f
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung in der Fassung des 47. Nachtrages, Stand 02.10.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.