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Homöopathie & Naturheilverfahren
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke/Versandapotheke
- Verordnung und Apothekenquittung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- arzneimittel cap eur year
- 100
- behandlung
- homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK gesund plus
=gleichwertig
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- ärztliche Verordnung auf Privatrezept
- Arzneimittel nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke oder Versandhandel
- Rechnung + Verordnung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- otc drugs percent
- 100
- otc drugs cap eur
- 100
- naturheilverfahren percent
- 80
- naturheilverfahren cap eur
- 120
- homeopathic treatment
- Homöopathievertrag (Selektivvertrag, Satzung Anhang 5; Website: über Verträge mit Kassenärztlichen Vereinigungen)
Homöopathische, phytotherapeutische und anthroposophische OTC-Arzneimittel zu 100 %, insgesamt max. 100 € je Kalenderjahr (bei unter 18-Jährigen teilen sich Neurodermitis-Präparate denselben Betrag). Homöopathische Behandlung nur über Selektivvertrag. Neu seit 01.10.2026: Naturheilverfahren 80 %, max. 120 €/Jahr (§ 13b), nur auf Verordnung und bei qualifizierten Leistungserbringern.
„Die IKK erstattet die Höhe der Kosten je Arzneimittel in voller Höhe, insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 100 Euro pro Kalenderjahr und Versichertem oder Versicherter.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 13e Abs. 1 und 3 (Naturheilverfahren: § 13b)
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.