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Homöopathie & Naturheilverfahren
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke/Versandapotheke
- Verordnung und Apothekenquittung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- arzneimittel cap eur year
- 100
- behandlung
- homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK classic
=gleichwertig
Arzneimittel bis 50 €/Jahr; endet 2026
- Erstattung / Höhe
- 50
- Voraussetzungen
- Verordnung durch Vertragsarzt (Privatrezept)
- nicht verschreibungspflichtig, aber apothekenpflichtig
- Apothekenrechnung einreichen
- Behandlung nur bei teilnehmenden Ärzten mit Teilnahmeerklärung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- medicines cap eur year
- 50
- treatment
- Selektivvertrag klassische Homöopathie (Anamnese, Repertorisation) über Gesundheitskarte bei teilnehmenden Vertragsärzten
- treatment contract ends
- 2026-12-31
- no reimbursement from
- 2027-01-01
- website url
- https://www.ikk-classic.de/pk/leistungen/alternative-heilmethoden/homoeopathie-kosten
2026 noch angeboten: bis 50 € je Kalenderjahr für alternative Arzneimittel (gemeinsamer Deckel für Homöopathie, Anthroposophie, Phytotherapie) plus homöopathische Behandlung im Selektivvertrag. Laut Website endet der Homöopathie-Vertrag am 31.12.2026; ab 01.01.2027 ist keine Kostenübernahme oder -erstattung für homöopathische Behandlungen und Arzneimittel mehr möglich (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz). Die Satzung (Stand 15.10.2026) enthält § 34d noch unverändert.
„Die IKK classic erstattet die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten pro Arzneimittel nach Abs. 1 in voller Höhe, für alle Arzneimittel insgesamt jedoch maximal bis zu einem Betrag von 50,00 Euro pro Kalenderjahr und Versicherten.“
Satzung der IKK classic (Stand 15.10.2026), § 34d Nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 15.10.2026 (inkl. 81. Nachtrag)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.