GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Homöopathie & Naturheilverfahren

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Arzneimittel bis 100 €/Jahr

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
  • nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
  • nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Bezug in Apotheke/Versandapotheke
  • Verordnung und Apothekenquittung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
arzneimittel cap eur year
100
behandlung
homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)

Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK NordWest

gleichwertig

Naturarzneimittel 80 % (aus Budget)

Erstattung / Höhe
500
Voraussetzungen
  • Verordnung durch Vertragsarzt auf Privatrezept
  • Bezug in Apotheke oder Versandapotheke
  • medizinische Notwendigkeit
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
percent
80
covers
nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie
treatment covered
False
cap note
Obergrenze ist das gemeinsame Budget von 500 €/Jahr

80 % der Arzneimittelkosten, begrenzt nur durch das gemeinsame 500-€-Gesundheitsbudget (konkurriert mit PZR, Osteopathie, Impfungen usw.). Homöopathische Behandlung selbst wird nicht erstattet.

„Die AOK erstattet Kosten für nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Phytotherapie und Anthroposophie“

Satzung der AOK NordWest, § 8a (i. V. m. § 8 Abs. 3)
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 16.12.2025 (41. Nachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.