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Homöopathie & Naturheilverfahren
Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Arzneimittel bis 100 €/Jahr
- Erstattung / Höhe
- 100
- Voraussetzungen
- Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
- nicht vom G-BA ausgeschlossen
- Bezug in Apotheke/Versandapotheke
- Verordnung und Apothekenquittung einreichen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- arzneimittel cap eur year
- 100
- behandlung
- homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)
Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Baden-Württemberg
=gleichwertig
Arzneimittel bis 300 €/Jahr (Konto)
- Erstattung / Höhe
- 300
- Voraussetzungen
- Verordnung auf Privatrezept durch Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
- medizinisch notwendig
- in Deutschland zugelassenes Arzneimittel aus Apotheke oder zulässigem Versandhandel
- keine vom G-BA bzw. nach § 34 SGB V ausgeschlossenen Mittel
- personifizierte Rechnung + Verordnung
- aus Gesundheitskonto „Allgemein“ (geteilt)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- covers
- rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie
- treatment covered
- False
- cap eur year
- 300
- percent
- 100
Erstattet werden nur Arzneimittel, nicht die homöopathische Behandlung selbst – die Website spricht von „Behandlung oder Arzneimittelleistung“, die Satzung regelt aber nur Arzneimittel (Satzung gilt). Die 300 € teilen sich Arzneimittel mit Osteopathie und Reiseschutz.
„Die AOK erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie, sofern sie von einem Vertragsarzt/einer Vertragsärztin mit der Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept verordnet werden“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 4 und 7
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.