GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Homöopathie & Naturheilverfahren

Alternative Heilmethoden · Werden Osteopathie oder Homöopathie bezuschusst?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Arzneimittel bis 100 €/Jahr

Erstattung / Höhe
100
Voraussetzungen
  • Privatrezept eines Vertragsarztes mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
  • nicht verschreibungspflichtig, apothekenpflichtig
  • nicht vom G-BA ausgeschlossen
  • Bezug in Apotheke/Versandapotheke
  • Verordnung und Apothekenquittung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
arzneimittel cap eur year
100
behandlung
homöopathische Behandlung nicht als Satzungsleistung; anthroposophische Behandlung bei Vertragsärzten mit Zusatzqualifikation über eGK abrechenbar (laut Website)

Gemeinsamer Höchstbetrag von 100 € pro Kalenderjahr für Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie zusammen (nicht je Richtung). Keine Erstattung bei Heilpraktikern/nichtärztlichen Homöopathen; privat abgerechnete homöopathische Behandlungen werden laut DAK nicht übernommen (Rücksprache empfohlen). Musik-, Sprach-, Kunsttherapie nicht erstattet.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich mit einem Zuschuss an den Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie. [...] Der Zuschuss beträgt 100,00 Euro pro Kalenderjahr“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 5
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Baden-Württemberg

gleichwertig

Arzneimittel bis 300 €/Jahr (Konto)

Erstattung / Höhe
300
Voraussetzungen
  • Verordnung auf Privatrezept durch Vertragsarzt mit Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren
  • medizinisch notwendig
  • in Deutschland zugelassenes Arzneimittel aus Apotheke oder zulässigem Versandhandel
  • keine vom G-BA bzw. nach § 34 SGB V ausgeschlossenen Mittel
  • personifizierte Rechnung + Verordnung
  • aus Gesundheitskonto „Allgemein“ (geteilt)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
covers
rezeptfreie, apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie
treatment covered
False
cap eur year
300
percent
100

Erstattet werden nur Arzneimittel, nicht die homöopathische Behandlung selbst – die Website spricht von „Behandlung oder Arzneimittelleistung“, die Satzung regelt aber nur Arzneimittel (Satzung gilt). Die 300 € teilen sich Arzneimittel mit Osteopathie und Reiseschutz.

„Die AOK erstattet die Kosten für nicht verschreibungspflichtige apothekenpflichtige Arzneimittel der Homöopathie, Anthroposophie und Phytotherapie, sofern sie von einem Vertragsarzt/einer Vertragsärztin mit der Zusatzqualifikation Homöopathie oder Naturheilverfahren auf einem Privatrezept verordnet werden“

Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 4 und 7
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.