GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Heil- und Hilfsmittel: Extras

Heil- und Hilfsmittel · Gibt es Extras bei Heil- und Hilfsmitteln?

DAK-Gesundheit

besser

Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Vertragsleistungserbringer
  • digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
zuzahlung
gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €

Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.

„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

mkk

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Die Satzung zählt in § 13 Abs. 7-25 alle Mehrleistungen nach § 11 Abs. 6 SGB V auf; ein Zuschuss zu Heil- oder Hilfsmitteln (z. B. Sehhilfen, Kompressionsstrümpfe) oder ein Verzicht auf Zuzahlungen ist nicht darunter. Die Website nennt nur die gesetzlichen Regeln (10 % Zuzahlung, min. 5/max. 10 €, Festbeträge) und eine Vertragspartnersuche; daher als nicht angeboten eingestuft (abgeleitet).

„Die mkk – meine krankenkasse übernimmt zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen, die nachfolgend aufgeführten Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V.“

Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 7 Zusätzliche Leistungen gemäß § 11 Abs. 6 SGB V
abgerufen 20.10.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.