GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Heil- und Hilfsmittel: Extras

Heil- und Hilfsmittel · Gibt es Extras bei Heil- und Hilfsmitteln?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Vertragsleistungserbringer
  • digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
zuzahlung
gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €

Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.

„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK Südwest

gleichwertig

Encasings, Neurodermitis-Kleidung, DiGA

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung (nicht älter als 28 Tage) mit Diagnose
  • Antrag vorab
  • gesetzliche Zuzahlung 10 %, 5–10 €
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungs-Hilfsmittel, die nicht im GKV-Hilfsmittelverzeichnis stehen, jeweils mit eigenem Höchstbetrag und Zuzahlung. Digitale Anwendungen, die (noch) keine BfArM-DiGA sind, werden bis 600 € pro Anwendung und Jahr erstattet, wenn sie im IKK-Verzeichnis stehen.

„Die IKK bietet ihren Versicherten als zusätzliche Leistung gemäß § 11 Abs. 6 SGB V die Versorgung bzw. (teilweise) Kostenerstattung folgender Hilfsmittel an: Allergiker-Encasings (Zwischenbettbezüge), Neurodermitisschutzkleidung, Schwimmschutz-Otoplastiken“

Satzung der IKK Südwest, §§ 11a, 11b
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung in der Fassung des 47. Nachtrages, Stand 02.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.