GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Heil- und Hilfsmittel: Extras

Heil- und Hilfsmittel · Gibt es Extras bei Heil- und Hilfsmitteln?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Vertragsleistungserbringer
  • digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
zuzahlung
gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €

Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.

„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK gesund plus

gleichwertig

Nur DMP: 20 % weniger Zuzahlung

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Teilnahme an einem DMP der IKK
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
sehhilfe zuschuss extra
False

Die Satzung enthält keine eigenen Mehrleistungen für Heil- oder Hilfsmittel (kein Brillenzuschuss über den gesetzlichen Anspruch, keine zuzahlungsfreien Heilmittel); die Website beschreibt nur den gesetzlichen Standard und Vertragslieferanten. Einziges Extra: DMP-Teilnehmende zahlen 20 % weniger gesetzliche Zuzahlung (damit auch bei Heil- und Hilfsmitteln). Regionale Selektivverträge nicht im Detail geprüft.

„Versicherte, die an strukturierten Behandlungsprogrammen nach Abs. 13 teilnehmen, erhalten Zuzahlungsermäßigungen in Höhe von 20 vom Hundert der nach den Bestimmungen des SGB V zu leistenden Zuzahlung.“

Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 12b Abs. 14
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.