GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Heil- und Hilfsmittel: Extras

Heil- und Hilfsmittel · Gibt es Extras bei Heil- und Hilfsmitteln?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Vertragsleistungserbringer
  • digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
zuzahlung
gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €

Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.

„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK RPS

gleichwertig

Kopforthesen, Naturheil-Heilmittel, Apps

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Kopforthese: Verordnung durch orthopädische Fachklinik/Facharzt; 20 % erst nach Behandlungsabschluss
  • Apps: vorab Antrag mit ärztlicher Bescheinigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung

Satzungsextras: Helmtherapie für Säuglinge (80 % sofort, Rest nach Abschluss, max. 2.000 €), Naturheil-Heilmittel und zusätzliche Gesundheits-Apps. Kein Satzungszuschuss für Brillen; Sehhilfen nur über Bonuspunkte.

„Sind die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt, werden zunächst 80 Prozent der Kosten der Kopforthesenversorgung übernommen. Die restlichen 20 Prozent werden erstattet, wenn die Behandlung in dem durch den Behandlungsplan bestimmten medizinisch erforderlichen Umfang abgeschlossen wurde. Maximal werden Kosten in Höhe von 2.000 Euro übernommen.“

Satzung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Stand 29.07.2026), § 31 q, § 31 r, § 31x
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung Stand 29.07.2026 (letzte Änderung: Verwaltungsrat 29.06.2026, genehmigt 21.07.2026, § 34a mit Wirkung 01.07.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.