GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Heil- und Hilfsmittel: Extras

Heil- und Hilfsmittel · Gibt es Extras bei Heil- und Hilfsmitteln?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Verordnung
  • Vertragsleistungserbringer
  • digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
zuzahlung
gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €

Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.

„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Hessen

gleichwertig

Digitale Therapie-Apps bis 400 €/Jahr

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Verordnung durch im Verzeichnis genannte Fachärzte
  • Medizinprodukt, nicht im DiGA-Verzeichnis
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
cap eur year
400

Erstattung digitaler Versorgungsprodukte (keine DiGA) bis 400 € je Kalenderjahr nach Produktverzeichnis (Anhang 4), u. a. Online-Sehschule bei Amblyopie, Therapie-App ergänzend zur Physiotherapie, digitale Sprachtherapie für Kinder, Neurodermitis-App, Demenz-Präventions-App, Zyklustracker – jeweils mit Verordnung durch genannte Fachärzte. Einordnung als Heilmittel-Extra ist eine Interpretation; klassische Hilfsmittel-Extras (z. B. Brillenzuschuss) nicht gefunden.

„Die AOK erstattet ihren Versicherten die Kosten eines digitalen Versorgungsprodukts oder mehrerer digitaler Versorgungsprodukte in der entstandenen Höhe und insgesamt bis zu 400 Euro je Kalenderjahr.“

Satzung der AOK Hessen (Lesefassung Stand 01.07.2026), § 12c Abs. 1 und Anhang 4
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Lesefassung Stand 01.07.2026 (Satzung vom 18.12.2024, 4. Nachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.