DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Kinesiotape 30 €, Digital-Hilfsm. 300 €
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- ärztliche Verordnung
- Vertragsleistungserbringer
- digitale Versorgungsprodukte: Antrag vor Nutzung und Genehmigung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- zuzahlung
- gesetzlich 10 %, min. 5 / max. 10 €
Echte Satzungs-Extras sind Kinesiotape (30 €/Jahr), digitale Versorgungsprodukte (max. 300 €/Jahr, Vorab-Genehmigung, nur gelistete Produkte und Diagnosen) und Kompressions-Mehrkosten in der Schwangerschaft. Daneben Service: Online-Bestellung von Diabetes-Produkten und Hörgeräten mit Lieferung. Keine Sehhilfen-Zuschüsse für Erwachsene über das Gesetz hinaus.
„Der Zuschuss beträgt höchstens 300 Euro je Versicherten im Kalenderjahr und wird auf die jeweiligen Kosten des digitalen Versorgungsproduktes abzüglich eines Eigenanteils geleistet.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 9, § 19a Abs. 9, § 19d
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Baden-Württemberg
=gleichwertig
Kopforthese Säuglinge bis 2.000 €
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Kopforthese: Indikation/Verordnung durch spezialisierte orthopädische Einrichtung bzw. Facharzt für Orthopädie; konventionelle Therapie nicht möglich oder nicht erfolgversprechend
- Kopforthese: zunächst 80 %, restliche 20 % nach planmäßigem Abschluss
- Zuzahlungsbefreiungen nur bei Teilnahme an HausarztProgramm/FacharztProgramm
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Einziges Hilfsmittel-Satzungsextra ist die Cranio-Helmtherapie für Säuglinge (80 % sofort, 20 % nach Abschluss, max. 2.000 €). Weitere Vorteile – Zuzahlungsbefreiung bei Diabetes-Hilfsmitteln und rabattierten Arzneimitteln – gibt es nur in HZV/FacharztProgramm. Keine Extras bei Sehhilfen.
„Sind die Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllt, werden zunächst 80 Prozent der Kosten der Kopforthesenversorgung übernommen. Die restlichen 20 Prozent werden erstattet, wenn die Behandlung … abgeschlossen wurde. Maximal werden Kosten in Höhe von 2.000 Euro übernommen.“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 13 b Zusätzliche kinderorthopädische Hilfsmittel; § 17 i
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“