GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

← zurück zum Vergleich

Hautkrebs-Screening unter 35

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
60
Voraussetzungen
  • mind. ein Risikofaktor
  • Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
Wartezeit
keine
Alter
17–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
amount eur
60
interval years
2
alternative
ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic

Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

mkk

besser

Ab 15 Jahren alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • nur bei am Versorgungsangebot teilnehmenden Ärzten
  • Gesundheitskarte vorlegen
Wartezeit
keine
Alter
15–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
interval years
2
age from
15
contract
besonderes Versorgungsangebot (§ 140a SGB V) mit teilnehmenden Ärzten, Abrechnung per Gesundheitskarte
arztsuche
https://bkk-familyplus.de/mkk/praxissuche

Hautkrebs-Screening schon ab 15 Jahren alle zwei Jahre (gesetzlich erst ab 35), aber nur bei Ärzten, die am besonderen Versorgungsvertrag teilnehmen; die Praxis rechnet direkt per Gesundheitskarte ab. Die Leistung steht nicht in der Satzung, sondern beruht auf einem Selektivvertrag; die Website schränkt mit 'in vielen Fällen' ein.

„Bei der mkk kannst du die Hautkrebsvorsorge schon ab 15 Jahren nutzen. Die Untersuchung ist alle zwei Jahre möglich.“

mkk-Website: Hautkrebsvorsorge schon ab 15 Jahren
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.