GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

← zurück zum Vergleich

Hautkrebs-Screening unter 35

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

besser

17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
60
Voraussetzungen
  • mind. ein Risikofaktor
  • Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
Wartezeit
keine
Alter
17–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
amount eur
60
interval years
2
alternative
ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic

Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KKH

gleichwertig

18–34 J.: 50 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Alter 18–34
  • Risikofaktoren laut Satzung (z. B. Hauttyp I, Melanom bei Verwandten 1. Grades, viele/atypische Leberflecke)
  • zertifizierte Vertragspraxis
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
18–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
interval years
2
subsidy eur
50

Zuschuss von 50 € je Screening, erneut frühestens nach zwei Jahren. Die Satzung knüpft ihn an Risikofaktoren; die Website stellt ihn ohne diese Einschränkung für alle 18- bis 34-Jährigen dar (Satzung maßgeblich).

„Der Zuschuss beträgt 50 Euro je Untersuchung, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. … Ein Zuschuss für eine erneute Untersuchung auf Hautkrebs ist möglich, wenn seit der letzten vorangegangenen Untersuchung … mindestens zwei Jahre verstrichen sind.“

Satzung der KKH, § 29r Abs. 1 und 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung in der Fassung vom 1. Juli 2009, zuletzt geändert durch den 99. Nachtrag vom 27.03.2026 (Lesefassung Stand Mai 2026); zusätzlich 100. Nachtrag (beschlossen 25.09.2026, genehmigt 12.10.2026, veröffentlicht 16.10.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.