GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Hautkrebs-Screening unter 35

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
60
Voraussetzungen
  • mind. ein Risikofaktor
  • Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
Wartezeit
keine
Alter
17–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
Intervall (Jahre)
2

Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. … Der Zuschuss beträgt 60,00 Euro, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Es besteht Anspruch auf eine Untersuchung alle zwei Kalenderjahre.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK Innovationskasse

besser

regional: SH ab 0, MV ab 16 J.

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • nur im Vertragsgebiet Mecklenburg-Vorpommern bzw. Schleswig-Holstein
  • Hautarzt mit Fortbildung Hautkrebsscreening
Wartezeit
keine
Alter
0–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
Intervall (Jahre)
2

Keine Satzungsleistung, sondern regionaler Vertrag: in Schleswig-Holstein ab Geburt, in Mecklenburg-Vorpommern ab 16 Jahren, jeweils bis zum 35. Geburtstag alle 2 Jahre. Außerhalb dieser Länder kein Screening unter 35.

„Seit dem 1.4.2010 können Versicherte der IK in Mecklenburg-Vorpommern (anspruchsberechtigt sind Personen von 16 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) und in Schleswig-Holstein (anspruchsberechtigt sind Personen von 0 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) alle 2 Jahre Leistungen der Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.“

IK: Krankheits-Früherkennung – Erweitertes Leistungsangebot der Innovationskasse
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.04.2010 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 02.07.2026 (130. Nachtrag), Inkrafttreten ab 01.09.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.