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Hautkrebs-Screening unter 35
Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 60
- Voraussetzungen
- mind. ein Risikofaktor
- Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
- Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 17–34 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- Intervall (Jahre)
- 2
Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. … Der Zuschuss beträgt 60,00 Euro, jedoch nicht mehr als die durch Rechnung nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Es besteht Anspruch auf eine Untersuchung alle zwei Kalenderjahre.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK Innovationskasse
+besser
regional: SH ab 0, MV ab 16 J.
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- nur im Vertragsgebiet Mecklenburg-Vorpommern bzw. Schleswig-Holstein
- Hautarzt mit Fortbildung Hautkrebsscreening
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–34 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- Intervall (Jahre)
- 2
Keine Satzungsleistung, sondern regionaler Vertrag: in Schleswig-Holstein ab Geburt, in Mecklenburg-Vorpommern ab 16 Jahren, jeweils bis zum 35. Geburtstag alle 2 Jahre. Außerhalb dieser Länder kein Screening unter 35.
„Seit dem 1.4.2010 können Versicherte der IK in Mecklenburg-Vorpommern (anspruchsberechtigt sind Personen von 16 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) und in Schleswig-Holstein (anspruchsberechtigt sind Personen von 0 Jahren bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres) alle 2 Jahre Leistungen der Hautkrebs-Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen.“
IK: Krankheits-Früherkennung – Erweitertes Leistungsangebot der Innovationskasse
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.04.2010 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 02.07.2026 (130. Nachtrag), Inkrafttreten ab 01.09.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.