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Hautkrebs-Screening unter 35
Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 60
- Voraussetzungen
- mind. ein Risikofaktor
- Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
- Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 17–34 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- amount eur
- 60
- interval years
- 2
- alternative
- ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic
Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
BIG direkt gesund
+besser
ab Geburt alle 2 Jahre (Vertragsärzte)
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Satzung: bestehende Risikofaktoren
- Arzt mit Genehmigung zur Hautkrebsvorsorge
- außerhalb der Vertragsregionen Erstattung nur in Höhe der Kassensätze
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–34 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- interval years
- 2
- reimbursement elsewhere
- EBM 01745 (Kassensatz)
Laut Satzung (§ 26 Abs. 9, neu ab 01.01.2026) erstattet die BIG unter 35 Jahren alle 2 Jahre ein Hautkrebsscreening bei Risikofaktoren, maximal zum EBM-Satz 01745. Die Website wirbt mit Screening ab Geburt über Sonderverträge in zehn KV-Regionen; dort ohne Vorkasse, sonst per Rechnung. Satzung geht vor: Anspruch an Risikofaktoren geknüpft.
„Soweit bereits bestehende Risikofaktoren auf eine Schwächung der Gesundheit oder eine drohende Erkrankung hinweisen, aber noch keine Erkrankung eingetreten ist, erstattet die BIG direkt gesund ihren Versicherten bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres im Einzelfall über die Ansprüche nach § 23 SGB V hinaus die Kosten für die Durchführung von Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen.“
Satzung BIG direkt gesund, § 26 Abs. 9; BIG: Hautkrebs-Screening ab Geburt
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.01.2026 (Satzung vom 01.01.2021 i. d. F. des 16. Nachtrags)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.