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Hautkrebs-Screening unter 35
Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre
- Erstattung / Höhe
- 60
- Voraussetzungen
- mind. ein Risikofaktor
- Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
- Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 17–34 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- amount eur
- 60
- interval years
- 2
- alternative
- ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic
Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.
„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Ja, unter 35 alle 2 Jahre (meist ab 15)
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- teilnehmende Haut-Fachärzte (in Hessen auch geschulte Hausärzte)
- Mindestalter je Bundesland, meist 15 Jahre
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 15–34 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- interval years
- 2
- contract
- besondere Versorgung mit teilnehmenden Dermatologen
- risk group reimbursement
- § 28f: Kostenerstattung für Risikogruppen unter 35 (max. EBM 01745 je 2 Jahre)
Haut-Check als Zusatzleistung über einen Vertrag mit teilnehmenden Dermatologen, inkl. Auflichtmikroskopie für alle Körperregionen; das Mindestalter hängt vom Bundesland ab. Außerhalb des Vertrags erstattet die Satzung (§ 28f) nur Versicherten mit deutlich erhöhtem Melanomrisiko.
„Als Zusatzleistung können auch Barmer-Versicherte, die jünger als 35 Jahre sind, alle 2 Jahre eine Untersuchung zur Hautkrebs-Früherkennung durchführen lassen – den Haut-Check.“
Hautkrebsvorsorge: Hautkrebs-Screening und Haut-Check (Webseite, Stand 17.02.2026); Satzung § 28f
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 1.1.2017 in der Fassung des 39. und 40. Nachtrages, Stand: 15.10.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.