GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Hautkrebs-Screening unter 35

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
60
Voraussetzungen
  • mind. ein Risikofaktor
  • Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
Wartezeit
keine
Alter
17–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
amount eur
60
interval years
2
alternative
ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic

Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK RPS

besser

jährlich bis 40 € (unter 35)

Erstattung / Höhe
40
Voraussetzungen
  • Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • bestehende Risikofaktoren (z. B. Hauttyp I, Melanom bei Verwandten 1. Grades, viele Leberflecken)
  • Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
0–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
interval years
1
max eur
40
over 35
in Jahren ohne gesetzlichen Anspruch bis 40 € (§ 31 v)

Bis zum 35. Geburtstag jährlich bis 40 € (inkl. Auflichtmikroskopie), ohne Mindestalter, aber nur bei Risikofaktoren; ab 35 auch in den Jahren zwischen den gesetzlichen Screenings.

„Die AOK übernimmt die Kosten in Höhe von 100 v.H. des Rechnungsbetrages, bis zu 40,00 EUR. Eine Kostenerstattung ist, soweit kein gesetzlicher Anspruch besteht, jedes Jahr möglich.“

Satzung der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland (Stand 29.07.2026), § 31 h
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung Stand 29.07.2026 (letzte Änderung: Verwaltungsrat 29.06.2026, genehmigt 21.07.2026, § 34a mit Wirkung 01.07.2026)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.