GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Hautkrebs-Screening unter 35

Vorsorgeuntersuchungen · Welche zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen gibt es?

DAK-Gesundheit

besser

17-34 J.: bis 60 € alle 2 Jahre

Erstattung / Höhe
60
Voraussetzungen
  • mind. ein Risikofaktor
  • Dermatologe oder Allgemeinmediziner/Internist mit 8-stündiger zertifizierter Fortbildung
  • Rechnung einreichen (Kostenerstattung)
Wartezeit
keine
Alter
17–34 Jahre
Budget
eigene Leistung
amount eur
60
interval years
2
alternative
ohne Risikofaktoren: AktivBonus-Zuschuss für Hautkrebsfrüherkennung unter 35 möglich; digitaler Haut-Check per TeleClinic

Satzung: 'ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres' (= 17 bis 34 Jahre, so auch die Website), nur bei Risikofaktoren, 60 € alle zwei Kalenderjahre. Ab 35 gesetzlich alle 2 Jahre über die Karte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich auf der Basis von § 23 SGB V im Einzelfall an den Kosten für Hautkrebsscreening ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres. Voraussetzungen sind, dass eine Erkrankung noch nicht vorliegt, aber bereits bestehende Risikofaktoren“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 19 Abs. 3
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Hessen

gleichwertig

18–34 alle 2 J. (nur bei Risiko)

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Risikomerkmal
  • Zum Hautkrebs-Screening zugelassener Arzt
Wartezeit
keine
Alter
18–34 Jahre
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
interval years
2

Gesundheitskonto: Hautkrebs-Screening für 18- bis 34-Jährige alle zwei Kalenderjahre, aber nur bei Risikomerkmal (z. B. Hautkrebs in der Familie, ≥ 100 Muttermale, Hauttyp 1/2, aktinische Keratose); aus dem gemeinsamen Vorsorgebudget von 200 €/Jahr; bei KV-zugelassenem Screening-Arzt.

„Die AOK erstattet Versicherten im Alter von 18 bis einschließlich 34 Jahren alle zwei Kalenderjahre die Kosten eines Hautkrebs-Screenings bis zu einem Betrag von 200 Euro.“

Satzung der AOK Hessen (Lesefassung Stand 01.07.2026), § 12f Abs. 2 Buchst. a
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Lesefassung Stand 01.07.2026 (Satzung vom 18.12.2024, 4. Nachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.