GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Haushaltshilfe: erweitert

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
  • Kind im Haushalt unter 14 Jahren
  • ärztliches Attest
  • keine andere Person im Haushalt
  • gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
Wartezeit
keine
Alter
0–13 Jahre
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
hours per day max
2
statutory
gesetzlich Kind unter 12 J.

Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.

„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

TK

besser

Kind bis 14 J., +2 Wochen

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Weiterführung des Haushalts wegen Krankheit nicht möglich
  • keine andere Person im Haushalt kann ihn weiterführen
  • TK trägt die Behandlungskosten
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
extra weeks
2

Satzungs-Haushaltshilfe über den gesetzlichen Anspruch hinaus, wenn ein Kind unter 14 (gesetzlich 12) oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt. In den Fällen des § 38 Abs. 1 Satz 3 SGB V (schwere Krankheit, z. B. nach Klinik) zwei weitere Wochen über die gesetzlichen 4 Wochen hinaus.

„Voraussetzung für Leistungen nach Abs. 1 ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist und eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.“

Satzung der TK, § 24 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 1. Oktober 2026 (131. und 132. Nachtrag vom 8./9. Oktober 2026 überwiegend mit Wirkung 01.01.2027)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.