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Haushaltshilfe: erweitert
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
- Kind im Haushalt unter 14 Jahren
- ärztliches Attest
- keine andere Person im Haushalt
- gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–13 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- child age limit
- 14
- hours per day max
- 2
- statutory
- gesetzlich Kind unter 12 J.
Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.
„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Auch ohne Kind: 14 Tage/2 Std. täglich
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- ärztliche Bescheinigung
- keine andere Person im Haushalt kann ihn weiterführen
- Antrag vor Inanspruchnahme
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- child age limit
- 12
- child age extended
- False
- akute krankheit
- max. 14 Einsatztage je Erkrankung innerhalb von 3 Wochen, max. 2 Std./Tag, neue Inanspruchnahme frühestens 4 Wochen nach letztem Einsatztag, max. 28 Tage/Kalenderjahr
- bei haeuslicher krankenpflege
- für die Dauer der häuslichen Krankenpflege, max. 2 Std./Tag
- zuzahlung
- 10 %, min. 5 €, max. 10 € je Tag (nicht bei Schwangerschaft)
Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch während häuslicher Krankenpflege und bei akuter Krankheit ohne Kind im Haushalt – dann max. 14 Einsatztage je Erkrankung innerhalb von 3 Wochen, max. 2 Stunden täglich und höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr (neuer Einsatz frühestens 4 Wochen nach dem letzten). Die Altersgrenze des Kindes (unter 12 Jahren) wird nicht erweitert; die gesetzliche Zuzahlung bleibt.
„Die Haushaltshilfe ist auf 14 Einsatztage je Erkrankung begrenzt und darf einen Zeitraum von 3 Wochen nicht überschreiten.“
Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 3 Haushaltshilfe gemäß § 38 Abs. 2 SGB V
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.