GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Haushaltshilfe: erweitert

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
  • Kind im Haushalt unter 14 Jahren
  • ärztliches Attest
  • keine andere Person im Haushalt
  • gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
Wartezeit
keine
Alter
0–13 Jahre
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
hours per day max
2
statutory
gesetzlich Kind unter 12 J.

Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.

„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

mkk

besser

Auch ohne Kind: 14 Tage/2 Std. täglich

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • ärztliche Bescheinigung
  • keine andere Person im Haushalt kann ihn weiterführen
  • Antrag vor Inanspruchnahme
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
child age limit
12
child age extended
False
akute krankheit
max. 14 Einsatztage je Erkrankung innerhalb von 3 Wochen, max. 2 Std./Tag, neue Inanspruchnahme frühestens 4 Wochen nach letztem Einsatztag, max. 28 Tage/Kalenderjahr
bei haeuslicher krankenpflege
für die Dauer der häuslichen Krankenpflege, max. 2 Std./Tag
zuzahlung
10 %, min. 5 €, max. 10 € je Tag (nicht bei Schwangerschaft)

Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch während häuslicher Krankenpflege und bei akuter Krankheit ohne Kind im Haushalt – dann max. 14 Einsatztage je Erkrankung innerhalb von 3 Wochen, max. 2 Stunden täglich und höchstens 28 Tage pro Kalenderjahr (neuer Einsatz frühestens 4 Wochen nach dem letzten). Die Altersgrenze des Kindes (unter 12 Jahren) wird nicht erweitert; die gesetzliche Zuzahlung bleibt.

„Die Haushaltshilfe ist auf 14 Einsatztage je Erkrankung begrenzt und darf einen Zeitraum von 3 Wochen nicht überschreiten.“

Satzung der BKK mkk – meine krankenkasse (Stand 38. Nachtrag, 01/2026), § 13 Abs. 3 Haushaltshilfe gemäß § 38 Abs. 2 SGB V
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.01.2020, Stand 38. Satzungsnachtrag (Genehmigungsbescheid 17.12.2025); Download 'Stand: 01/2026' vom 05.01.2026

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