GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Haushaltshilfe: erweitert

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
  • Kind im Haushalt unter 14 Jahren
  • ärztliches Attest
  • keine andere Person im Haushalt
  • gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
Wartezeit
keine
Alter
0–13 Jahre
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
hours per day max
2
statutory
gesetzlich Kind unter 12 J.

Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.

„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK Innovationskasse

besser

Kind unter 14 statt unter 12

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Fälle nach § 38 Abs. 1 SGB V (Krankenhaus, Reha, häusliche Krankenpflege u. a.)
  • Kind im Haushalt unter 14 Jahren
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
child age limit
13

Einzige Erweiterung ist die höhere Altersgrenze des Kindes (unter 14 statt unter 12 Jahren). Dauer und Leistungsumfang folgen dem Gesetz; keine längere Bezugsdauer geregelt.

„Die IKK erbringt in den in § 38 Abs. 1 SGB V genannten Fällen auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“

Satzung IKK – Die Innovationskasse, § 24 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 02.07.2026 (130. Nachtrag), Inkrafttreten ab 01.09.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.