GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Haushaltshilfe: erweitert

Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
  • Kind im Haushalt unter 14 Jahren
  • ärztliches Attest
  • keine andere Person im Haushalt
  • gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
Wartezeit
keine
Alter
0–13 Jahre
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
hours per day max
2
statutory
gesetzlich Kind unter 12 J.

Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.

„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK gesund plus

besser

Kind bis 14, +1 Woche, auch ambulant

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
  • Kind unter 14 oder behindertes, hilfebedürftiges Kind im Haushalt
  • keine andere Person im Haushalt kann ihn weiterführen
  • ärztliche Bestätigung
  • gesetzliche Zuzahlung 10 % (5–10 €/Tag)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
child age limit
14
extra weeks after statutory
1
ambulant max weeks per year
6
ambulant max hours per day
4

Erweitert § 38 SGB V: Altersgrenze des Kindes 14 statt 12 Jahre; nach Ende der 4 gesetzlichen Wochen eine weitere Woche; zusätzlich Haushaltshilfe bei Krankheit auch ohne die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. ambulante Behandlung) für max. 6 Wochen je Kalenderjahr und max. 4 Stunden täglich.

„Haushaltshilfe wird auch gewährt, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat […] Der Anspruch nach Abs. 3 besteht für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr für maximal 4 Stunden pro Tag.“

Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 14
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.