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Haushaltshilfe: erweitert
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
- Kind im Haushalt unter 14 Jahren
- ärztliches Attest
- keine andere Person im Haushalt
- gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–13 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- child age limit
- 14
- hours per day max
- 2
- statutory
- gesetzlich Kind unter 12 J.
Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.
„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Kind bis 14, +1 Woche, auch ambulant
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Kind unter 14 oder behindertes, hilfebedürftiges Kind im Haushalt
- keine andere Person im Haushalt kann ihn weiterführen
- ärztliche Bestätigung
- gesetzliche Zuzahlung 10 % (5–10 €/Tag)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- child age limit
- 14
- extra weeks after statutory
- 1
- ambulant max weeks per year
- 6
- ambulant max hours per day
- 4
Erweitert § 38 SGB V: Altersgrenze des Kindes 14 statt 12 Jahre; nach Ende der 4 gesetzlichen Wochen eine weitere Woche; zusätzlich Haushaltshilfe bei Krankheit auch ohne die gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. ambulante Behandlung) für max. 6 Wochen je Kalenderjahr und max. 4 Stunden täglich.
„Haushaltshilfe wird auch gewährt, wenn ein Kind im Haushalt lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat […] Der Anspruch nach Abs. 3 besteht für längstens 6 Wochen je Kalenderjahr für maximal 4 Stunden pro Tag.“
Satzung der IKK gesund plus (Stand 01.10.2026), § 14
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.10.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.