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Haushaltshilfe: erweitert
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
- Kind im Haushalt unter 14 Jahren
- ärztliches Attest
- keine andere Person im Haushalt
- gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–13 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- child age limit
- 14
- hours per day max
- 2
- statutory
- gesetzlich Kind unter 12 J.
Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.
„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK classic
=gleichwertig
Kind unter 14 statt unter 12
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Fälle des § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Kur, schwere Krankheit)
- Kind im Haushalt jünger als 14 Jahre
- Antrag mit ärztlicher Bescheinigung vor Beginn
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–13 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- child age limit
- 14
- statutory child age limit
- 12
- max weeks severe illness with child
- 26
- copay
- 10 % je Tag, mind. 5 €, max. 10 € (ab 01.01.2027: 7,50–15 €)
- website url
- https://www.ikk-classic.de/pk/leistungen/unterstuetzung/haushaltshilfe-krankenkasse
Die Satzung erweitert nur die Altersgrenze des Kindes von 12 auf 14 Jahre („zwei Jahre länger“); Dauer (bis 26 Wochen bei schwerer Krankheit mit Kind) und Zuzahlung entsprechen dem Gesetz. Keine Haushaltshilfe ohne Kind über die gesetzlichen 4 Wochen hinaus.
„Die IKK erbringt in den in § 38 Abs.1 SGB V genannten Fällen Haushaltshilfe, wenn dass im Haushalt lebende Kind bei Beginn der Haushaltshilfe das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“
Satzung der IKK classic (Stand 15.10.2026), § 26 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 15.10.2026 (inkl. 81. Nachtrag)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.