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Haushaltshilfe: erweitert
Familie & Schwangerschaft · Welche Leistungen gibt es für Familien und Schwangere?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Kind unter 14 J., max. 2 Std./Tag
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Voraussetzungen § 38 Abs. 1 SGB V (z. B. Krankenhaus, Reha)
- Kind im Haushalt unter 14 Jahren
- ärztliches Attest
- keine andere Person im Haushalt
- gesetzliche Zuzahlung 10 % (5-10 €/Tag)
- Wartezeit
- keine
- Alter
- 0–13 Jahre
- Budget
- eigene Leistung
- child age limit
- 14
- hours per day max
- 2
- statutory
- gesetzlich Kind unter 12 J.
Satzungserweiterung: Haushaltshilfe auch, wenn das jüngste Kind 12 oder 13 Jahre alt ist (gesetzlich unter 12) - in diesem Fall aber nur höchstens 2 Stunden täglich. Keine weitere Erweiterung (z. B. Dauer) in der Satzung.
„Unter den Anspruchsvoraussetzungen des § 38 Abs.1 Satz 1 und 2 SGB V erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn das im Haushalt lebende Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Haushaltshilfe wird in diesem Fall für höchstens 2 Stunden je Tag geleistet.“
Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 21 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
BIG direkt gesund
+besser
Kind unter 16/14 J., bis 6 Monate
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- Kind im Haushalt (unter 16 bzw. unter 14 Jahren) oder behindert und auf Hilfe angewiesen
- keine im Haushalt lebende Person kann den Haushalt weiterführen
- bei Krankheit zu Hause ärztliche Bescheinigung
- vorher beantragen, gesetzliche Zuzahlung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- child age limit hospital
- 15
- child age limit home illness
- 13
- max duration hospital
- bis 6 Monate
- max duration home illness
- 28 Tage/Kalenderjahr
- pay rate
- 12,25 €/Std., max. 98 €/Tag (Website)
Erweitert die gesetzliche Altersgrenze (unter 12) auf unter 16 Jahre bei Krankenhaus/Reha und auf unter 14 Jahre bei Krankheit zu Hause (dann max. 28 Tage pro Jahr). Die Website nennt noch 'Kind unter 12 Jahren'; Satzung geht vor.
„Voraussetzung ist, dass ein Kind im Haushalt lebt, das im Falle des Abs. 1 Bst. a) bei Beginn der Haushaltshilfe das 16. Lebensjahr bzw. im Falle des Abs. 1 Bst. b) das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat“
Satzung BIG direkt gesund, § 25 Haushaltshilfe
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2023 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 01.01.2026 (Satzung vom 01.01.2021 i. d. F. des 16. Nachtrags)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.