GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Gesundheitskurse (§ 20 SGB V)

Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

2 Kurse à max. 75 € = 150 €/Jahr

Erstattung / Höhe
150 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Kurs in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht
  • von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert
  • Teilnahmebescheinigung/Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
courses per year
2
percent
80
per course eur
75
eigenanteil
20 % ab 18 J. (10 % bei Erreichen der Belastungsgrenze); kein Eigenanteil bei DAK-Vertragskursen
online coachings
DAK Online-Coachings (Fitness, Ernährung, Antistress/Balloon) kostenlos

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr mit je höchstens 75 €; Erwachsene tragen 20 % Eigenanteil (Website: 'Wir übernehmen 80 Prozent'). Für Minderjährige kein Eigenanteil. Eine Mindestteilnahmequote nennt die DAK auf den gelesenen Seiten nicht ausdrücklich. Zusätzlich je Kurs 10 Bonuspunkte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich an zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr mit einem Zuschuss. Die Zuschüsse werden auf die jeweiligen Kosten der Maßnahme abzüglich eines Eigenanteils geleistet und betragen höchstens 75 Euro pro Maßnahme.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 18 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

KKH

besser

2 Kurse zu 100 %, je max. 150 €

Erstattung / Höhe
300 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention (ZPP)
  • Teilnahmebescheinigung
  • auch digitale und Reise-Präventionskurse
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
courses per year
2
percent
100
per course eur
150

Zwei zertifizierte Kurse pro Kalenderjahr werden zu 100 % bis je 150 € erstattet, präsenz oder online. Es gibt keinen Eigenanteil.

„Die Kasse gewährt pro Kalenderjahr zwei Maßnahmen nach Absatz 3 als Sachleistung bzw. beteiligt sich an den Kosten von Leistungen durch Fremdanbieter mit einem Zuschuss in Höhe von jeweils 100 vom Hundert. Die Höhe des Zuschusses ist für alle Versicherten auf höchstens 150 Euro pro Maßnahme begrenzt.“

Satzung der KKH, § 24 Abs. 4
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung in der Fassung vom 1. Juli 2009, zuletzt geändert durch den 99. Nachtrag vom 27.03.2026 (Lesefassung Stand Mai 2026); zusätzlich 100. Nachtrag (beschlossen 25.09.2026, genehmigt 12.10.2026, veröffentlicht 16.10.2026)

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