GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Gesundheitskurse (§ 20 SGB V)

Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

2 Kurse à max. 75 € = 150 €/Jahr

Erstattung / Höhe
150 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Kurs in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht
  • von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert
  • Teilnahmebescheinigung/Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
Kurse pro Jahr
2
Erstattung in %
80
€ je Kurs
75

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr mit je höchstens 75 €; Erwachsene tragen 20 % Eigenanteil (Website: 'Wir übernehmen 80 Prozent'). Für Minderjährige kein Eigenanteil. Eine Mindestteilnahmequote nennt die DAK auf den gelesenen Seiten nicht ausdrücklich. Zusätzlich je Kurs 10 Bonuspunkte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich an zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr mit einem Zuschuss. Die Zuschüsse werden auf die jeweiligen Kosten der Maßnahme abzüglich eines Eigenanteils geleistet und betragen höchstens 75 Euro pro Maßnahme.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 18 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

IKK Innovationskasse

besser

120 €/Kurs, max. 240 €/Jahr

Erstattung / Höhe
240 €/Jahr
Voraussetzungen
  • ZPP-zertifiziert
  • Teilnahme an mind. 80 % der Kurseinheiten
  • Teilnahmebescheinigung nach Muster des Leitfadens Prävention
Wartezeit
keine
Alter
6–… Jahre
Budget
eigene Leistung
Kurse pro Jahr
2
€ je Kurs
120

Bis 120 € je Kurs, max. 2 Kurse pro Kalenderjahr; auch Online-Kurse und Gesundheitsreisen, wenn ZPP-zertifiziert. Strengere Anwesenheitsquote (80 %) als bei vielen Kassen. Getrennt davon fördert § 20a Angebote zur digitalen Gesundheitskompetenz mit 80 % bis 400 € pro Jahr.

„Die Kosten einer einzelnen Maßnahme (z. B. Kurs) werden bis zu einer maximalen Höhe von 120 EUR für Versicherte übernommen. Es werden maximal 2 Maßnahmen pro Kalenderjahr erstattet.“

Satzung IKK – Die Innovationskasse, § 20 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.10.2025 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 02.07.2026 (130. Nachtrag), Inkrafttreten ab 01.09.2026

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.