GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Gesundheitskurse (§ 20 SGB V)

Prävention & Gesundheitsförderung · Welche Gesundheitskurse werden bezahlt?

DAK-Gesundheit

gleichwertig

2 Kurse à max. 75 € = 150 €/Jahr

Erstattung / Höhe
150 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Kurs in den Handlungsfeldern Bewegung, Ernährung, Stress, Sucht
  • von der Zentralen Prüfstelle Prävention (ZPP) zertifiziert
  • Teilnahmebescheinigung/Rechnung einreichen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
courses per year
2
percent
80
per course eur
75
eigenanteil
20 % ab 18 J. (10 % bei Erreichen der Belastungsgrenze); kein Eigenanteil bei DAK-Vertragskursen
online coachings
DAK Online-Coachings (Fitness, Ernährung, Antistress/Balloon) kostenlos

Zwei Präventionskurse pro Kalenderjahr mit je höchstens 75 €; Erwachsene tragen 20 % Eigenanteil (Website: 'Wir übernehmen 80 Prozent'). Für Minderjährige kein Eigenanteil. Eine Mindestteilnahmequote nennt die DAK auf den gelesenen Seiten nicht ausdrücklich. Zusätzlich je Kurs 10 Bonuspunkte.

„Die DAK-Gesundheit beteiligt sich an zwei Maßnahmen pro Kalenderjahr mit einem Zuschuss. Die Zuschüsse werden auf die jeweiligen Kosten der Maßnahme abzüglich eines Eigenanteils geleistet und betragen höchstens 75 Euro pro Maßnahme.“

Satzung der DAK-Gesundheit i. d. F. des 67. Nachtrages (Stand 01.09.2026), § 18 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Hessen

besser

2 Kurse à max. 200 € (100 %)

Erstattung / Höhe
400 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Zertifizierung nach § 20 Abs. 5 SGB V
  • Teilnahme mind. 80 % (Online ohne feste Termine 100 %)
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
courses per year
2
percent
100
per course eur
200

Bis zu zwei zertifizierte Kurse anderer Anbieter je Kalenderjahr, 100 % der Teilnahmegebühr bis 200 € je Kurs (max. 400 €/Jahr); mind. 80 % Teilnahme bei festen Terminen, 100 % bei Onlinekursen ohne feste Termine. Alternativ bis zu zwei AOK-Kurse kostenfrei.

„Bei Maßnahmen anderer Anbieter erfolgt die Förderung bis zu zweimal im Kalenderjahr durch Erstattung der jeweiligen Teilnahmegebühr bis zu einer Höhe von 200 Euro je Maßnahme“

Satzung der AOK Hessen (Lesefassung Stand 01.07.2026), § 8 Abs. 1
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Lesefassung Stand 01.07.2026 (Satzung vom 18.12.2024, 4. Nachtrag)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.