GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
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Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Gesundheitsbudget / Extra-Konto

Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
alternative
AktivBonus-Punkte als zweckgebundener Zuschuss (x1,2 bzw. x2,0) für Gesundheitsleistungen, max. 500 €/Jahr

Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.

„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“

Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen)
abgerufen 20.10.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

TK

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
dividende alternative
TK-Gesundheitsdividende (verdoppelter Bonus) als Zuschuss zu Katalogleistungen, z. B. Akupunktur, Brillengläser, PZR, Osteopathie, Sportausrüstung, Zahnersatz, zusätzliche Schwangerschaftsleistungen

Die TK hat kein jährliches, frei einsetzbares Gesundheitsbudget. Budgetähnlich ist nur die TK-Gesundheitsdividende: der verdoppelte Bonus (20 € je Bonusaktivität) wird als Zuschuss zu Leistungen der Satzungsanlage 4 gezahlt. Die Satzungsleistungen haben jeweils eigene Höchstbeträge, es gibt keinen gemeinsamen Topf.

„Versicherte, die am TK-Bonusprogramm für gesundheitsbewusstes Verhalten nach § 26 teilnehmen, erhalten den Zuschuss nach Anlage 2 Ziffer 2 3. Absatz (TK-Gesundheitsdividende) für die Kosten der nachfolgend aufgeführten Leistungen:“

Satzung der TK, Anlage 4 Leistungskatalog der TK-Gesundheitsdividende
abgerufen 20.10.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 1. Oktober 2026 (131. und 132. Nachtrag vom 8./9. Oktober 2026 überwiegend mit Wirkung 01.01.2027)

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.