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Gesundheitsbudget / Extra-Konto
Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- alternative
- AktivBonus-Punkte als zweckgebundener Zuschuss (x1,2 bzw. x2,0) für Gesundheitsleistungen, max. 500 €/Jahr
Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.
„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“
Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen)
abgerufen 20.10.2026 ·
abgeleitet
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Gesundheitskonto (Einzeltöpfe) + 120 € Bonus
- Erstattung / Höhe
- 120 €/Jahr
- Voraussetzungen
- 120-€-Budget erst nach 6 nachgewiesenen Bonusmaßnahmen (Variante 2 statt 60 € bar)
- Gesundheitskonto: Erstattung je Leistung nur bis zum jeweiligen Einzelhöchstbetrag
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- website claim gesundheitskonto
- bis zu 500 Euro
Das 'IKK Gesundheitskonto' ist ein Sammelbegriff für Satzungsleistungen (§§ 10a–10m) mit jeweils eigenem Höchstbetrag, kein gemeinsamer Topf; die Website wirbt mit 'bis zu 500 Euro'. Frei einsetzbar ist nur der Gesundheitsbonus Variante 2: bis 120 € pro Jahr für eine Liste privater Gesundheitskosten, aber erst nach 6 Bonusmaßnahmen.
„Es erfolgt ein Zuschuss zu den nachgewiesenen Kosten für die Inanspruchnahme der in der Anlage 3 zu § 5b der Satzung der IKK genannten privaten Gesundheitskosten in Höhe von bis zu 120,00 Euro je Kalenderjahr.“
Satzung der IKK Südwest, § 5b Abs. 1 (Variante 2), Anlage 3 zu § 5b, § 10; IKK Südwest: IKK Gesundheitskonto
abgerufen 20.10.2026 ·
abgeleitet
Datenstand 20.10.2026 · Satzung in der Fassung des 47. Nachtrages, Stand 02.10.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.