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Gesundheitsbudget / Extra-Konto
Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- alternative
- AktivBonus-Punkte als zweckgebundener Zuschuss (x1,2 bzw. x2,0) für Gesundheitsleistungen, max. 500 €/Jahr
Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.
„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“
Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen)
abgerufen 20.10.2026 ·
abgeleitet
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
500 € pro Jahr, 80 % je Rechnung
- Erstattung / Höhe
- 500 €/Jahr
- Voraussetzungen
- personifizierte Rechnung (bei Arzneimitteln/Osteopathie zusätzlich Privatrezept bzw. ärztliche Bescheinigung)
- Leistung während der Versicherung bei der AOK NordWest
- keine Anmeldung nötig
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- reimbursement rule
- 80 % je Rechnung; Festbeträge ohne 80-%-Grenze bei PZR, Osteopathie, Versiegelung, Lachgas
- pro rata
- keine anteilige Kürzung bei Beginn/Ende der Versicherung im Jahr
Echtes gemeinsames Budget: alle Satzungsmehrleistungen (§§ 8a–8e) und die Satzungsimpfungen (§ 9 Abs. 4) teilen sich insgesamt 500 € je Versicherten und Kalenderjahr. Wer z. B. 300 € für Osteopathie und 100 € für PZR nutzt, hat für Reiseimpfungen nur noch 100 €. Kein Ansparen ins Folgejahr; keine Kürzung bei Eintritt im laufenden Jahr.
„Der Erstattungsbetrag für die Leistungen der §§ 8a bis § 8e und § 9 Abs. 4 ist auf insgesamt 500,00 EUR je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt.“
Satzung der AOK NordWest, § 8 Abs. 3 (AOK-Gesundheitsbudget)
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 16.12.2025 (41. Nachtrag)
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.