DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- alternative
- AktivBonus-Punkte als zweckgebundener Zuschuss (x1,2 bzw. x2,0) für Gesundheitsleistungen, max. 500 €/Jahr
Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.
„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“
Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen)
abgerufen 20.10.2026 ·
abgeleitet
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
Gesundheitskonto: 218 € (+282 € Kurse)
- Erstattung / Höhe
- 218 €/Jahr
- Voraussetzungen
- Antrag bis 31.03. des Folgejahres
- Personalisierte Rechnung
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- total incl praevention eur
- 500
- praevention eur
- 282
- pregnancy budget eur
- 270
AOK-Gesundheitskonto: bis 218 € je Versicherten und Kalenderjahr für individuell wählbare Leistungen (Naturarzneimittel, Osteopathie, Akupunktur/Tapes, Zahnvorsorge inkl. PZR, Sportmedizin, Fitness-Tracker, Sportverein Kinder, Schwimmkurse, Schwangeren-Extras u. a.), jeweils mit eigenen Teil-Obergrenzen; bei Hebammenrufbereitschaft steigt das Budget der Schwangeren auf 270 €. Zusätzlich bis 282 € für Präventionskurse (170 €) und wohnortferne Kompaktangebote (112 €) – insgesamt beworben als „bis zu 500 Euro“. Bei unterjähriger Versicherung anteilig gekürzt.
„ist der Gesamtbetrag der Kostenerstattung begrenzt auf insgesamt maximal 218,00 Euro je Versicherten im Kalenderjahr.“
Satzung der AOK Nordost (52. Nachtrag, Wirkung ab 01.07.2026), § 19 Abs. 2
abgerufen 20.10.2026 · gültig ab 01.01.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Fassung des 52. Nachtrags, Verwaltungsrat 19.06.2026, Wirkung ab 01.07.2026