GKV-Monitor Leistungsvergleich gesetzlicher Krankenkassen
DAK internSingle-Sign-On
Demo von PitchAI für die Ausschreibung „GKV-Monitor“ · öffentliche Daten der Krankenkassen mit Quelle und Datum · keine Beratung, kein offizielles Angebot der DAK-Gesundheit

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Gesundheitsbudget / Extra-Konto

Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?

DAK-Gesundheit

nicht angeboten

Keine Nennung

Erstattung / Höhe
–
Voraussetzungen
keine besonderen
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
eigene Leistung
alternative
AktivBonus-Punkte als zweckgebundener Zuschuss (x1,2 bzw. x2,0) für Gesundheitsleistungen, max. 500 €/Jahr

Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.

„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“

Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen)
abgerufen 20.10.2026 · abgeleitet

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026

AOK Baden-Württemberg

besser

300 €/Jahr (+300 € für Schwangere)

Erstattung / Höhe
300 €/Jahr
Voraussetzungen
  • Vorleistung, Erstattung gegen personifizierte Rechnung (auch digital über „Meine AOK“)
  • je nach Leistung vertragsärztliche Veranlassung/Verordnung
  • bei Einreichung Versicherung bei der AOK BW
  • bestehende private Zusatzversicherung ist vorrangig
  • Website empfiehlt Kontakt zum KundenCenter vor Inanspruchnahme
Wartezeit
keine
Alter
ohne Altersgrenze
Budget
aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
name
AOK-Gesundheitskonto (§ 14 Satzung)
per person
True
period
je Kalenderjahr und Versicherten
konto allgemein eur
300
konto schwangere eur
300
max total eur year
600
reimbursement
höchstens tatsächliche Kosten, Kostenerstattung gegen personifizierte Rechnung
carry over
False

Zwei getrennte Töpfe je Kalenderjahr und Versicherten: „Allgemein“ 300 € für Osteopathie, Reiseschutz und alternative Arzneimittel zusammen (die Einzelgrenzen von je 300 € addieren sich nicht), „Schwangere/junge Mütter (Kind bis 6. Lebensmonat)“ weitere 300 €. 600 € im Jahr also nur für Schwangere/junge Mütter. Kein Übertrag ins Folgejahr; PZR, Kurse und Bonus laufen außerhalb des Kontos.

„Der Erstattungsbetrag für die Leistungen der Absätze 2 bis 4 ist insgesamt auf 300 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt („Gesundheitskonto allgemein“). Der Erstattungsbetrag für die Leistungen der Absätze 5 bis 6 ist insgesamt auf 300 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt“

Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 7 („Gesundheitskonto“)
abgerufen 20.10.2026 · an der Quelle geprüft

Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“

Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.