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Gesundheitsbudget / Extra-Konto
Bonus- und Vorteilsprogramme · Bietet die Kasse ein Bonusprogramm mit Geldprämie?
DAK-Gesundheit
–nicht angeboten
Keine Nennung
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- keine besonderen
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
- alternative
- AktivBonus-Punkte als zweckgebundener Zuschuss (x1,2 bzw. x2,0) für Gesundheitsleistungen, max. 500 €/Jahr
Die DAK hat kein frei einsetzbares Gesundheitsbudget: Osteopathie, PZR, Reiseimpfungen usw. sind einzelne Satzungsleistungen mit eigenen Beträgen (§§ 17, 19, 19a). Funktional ähnlich ist nur der Zuschuss aus dem AktivBonus (Anlage zu § 25): gesammelte Punkte werden mit Faktor 1,2 (Fitnesstracker 2,0) auf selbst bezahlte Gesundheitsleistungen angerechnet, max. 500 €/Jahr - setzt aber vorher verdiente Punkte voraus.
„der Punktwert der einzutauschenden Bonuspunkte erhöht sich hierbei in der Kategorie A um den Faktor 1,2, in der Kategorie B um den Faktor 2,0. [...] Der Zuschuss ist in der Höhe auf 500,-- Euro pro Jahr begrenzt.“
Anlage zu § 25 der Satzung (Gesundheitsleistungen); Satzung §§ 17-19h (Einzelleistungen)
abgerufen 20.10.2026 ·
abgeleitet
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
AOK Baden-Württemberg
+besser
300 €/Jahr (+300 € für Schwangere)
- Erstattung / Höhe
- 300 €/Jahr
- Voraussetzungen
- Vorleistung, Erstattung gegen personifizierte Rechnung (auch digital über „Meine AOK“)
- je nach Leistung vertragsärztliche Veranlassung/Verordnung
- bei Einreichung Versicherung bei der AOK BW
- bestehende private Zusatzversicherung ist vorrangig
- Website empfiehlt Kontakt zum KundenCenter vor Inanspruchnahme
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- aus gemeinsamem Gesundheitsbudget
- name
- AOK-Gesundheitskonto (§ 14 Satzung)
- per person
- True
- period
- je Kalenderjahr und Versicherten
- konto allgemein eur
- 300
- konto schwangere eur
- 300
- max total eur year
- 600
- reimbursement
- höchstens tatsächliche Kosten, Kostenerstattung gegen personifizierte Rechnung
- carry over
- False
Zwei getrennte Töpfe je Kalenderjahr und Versicherten: „Allgemein“ 300 € für Osteopathie, Reiseschutz und alternative Arzneimittel zusammen (die Einzelgrenzen von je 300 € addieren sich nicht), „Schwangere/junge Mütter (Kind bis 6. Lebensmonat)“ weitere 300 €. 600 € im Jahr also nur für Schwangere/junge Mütter. Kein Übertrag ins Folgejahr; PZR, Kurse und Bonus laufen außerhalb des Kontos.
„Der Erstattungsbetrag für die Leistungen der Absätze 2 bis 4 ist insgesamt auf 300 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt („Gesundheitskonto allgemein“). Der Erstattungsbetrag für die Leistungen der Absätze 5 bis 6 ist insgesamt auf 300 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt“
Satzung der AOK Baden-Württemberg (Stand 97. Änderung), § 14 Abs. 7 („Gesundheitskonto“)
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand: 97. Satzungsänderung (VR-Beschluss 30.07.2026, genehmigt 10.08.2026, in Kraft rückwirkend 01.01.2026); Deckblatt „- 01.01.2026 -“
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.