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Facharzt-Terminservice
Terminservice · Hilft die Kasse bei Facharztterminen?
DAK-Gesundheit
=gleichwertig
Arzttermin-Hotline 24/7, Antwort ≤2 AT
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- DAK-Versichertennummer
- teilweise Überweisung erforderlich
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Eigene Facharzt-Terminvermittlung zusätzlich zur 116117, täglich rund um die Uhr erreichbar. Zugesagt wird nur die Rückmeldung innerhalb von zwei Arbeitstagen, keine maximale Wartezeit bis zum Termin; die DAK ist auf die Mitwirkung der Praxen angewiesen. Dringende Fälle verweist die DAK an Hausarzt/116117 mit Vermittlungscode.
„Ob in der Dermatologie, Radiologie oder Orthopädie – wir versuchen, für Sie einen Termin zu vermitteln. Spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen (Montag bis Freitag) melden wir uns bei Ihnen zum Ergebnis Ihrer Anfrage.“
DAK Arzttermin-Hotline (Stand 01.10.2026)
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Satzung vom 01.07.2016 i. d. F. des 67. Nachtrages, Stand 01.09.2026
IKK Innovationskasse
=gleichwertig
nur über Partner (TeleClinic, BetterDoc)
- Erstattung / Höhe
- –
- Voraussetzungen
- BetterDoc nur bei orthopädischen Erkrankungen, Gutscheincode nötig
- Facharzt privat nur bei teilnehmenden Fachärzten in Bayern
- Wartezeit
- keine
- Alter
- ohne Altersgrenze
- Budget
- eigene Leistung
Kein allgemeiner telefonischer Facharzt-Terminservice. BetterDoc vereinbart auf Wunsch Termine nur für orthopädische Fälle; TeleClinic verspricht Online-Arzttermine innerhalb von 30 Minuten; das Modell 'Facharzt privat' (schneller Zugang ohne Überweisung) gilt nur in Bayern.
„Persönliche Unterstützung & Terminservice: Ein medizinisch kompetentes Team berät Sie so persönlich und unterstützt Sie auf Wunsch sogar bei der Terminvereinbarung, damit Sie keine wertvolle Zeit verlieren.“
IK: Orthopädische Zweitmeinung über BetterDoc; IK: TeleClinic; IK: Facharzt privat
abgerufen 20.10.2026 ·
an der Quelle geprüft
Datenstand 20.10.2026 · Satzung Stand 02.07.2026 (130. Nachtrag), Inkrafttreten ab 01.09.2026
Inhalte geliefert und gepflegt vom Auftragnehmer (PitchAI) auf Grundlage der geltenden Satzungen der Krankenkassen.